Per 1. Januar 2004 wurde in den Gemeinden Interlaken, Matten bei Interlaken, Unterseen, Wilderswil, Gsteigwiler und Saxeten (IMU WGS) die Tourismusförderungsabgabe (TFA) eingeführt.
Der Abgabepflicht unterliegen gemäss Artikel 4 (IMU) bzw. Artikel 3 (WGS) des TFA-Reglements:
a) juristische Personen mit Sitz oder Betriebsstätte in den Gemeinden Interlaken, Matten bei Interlaken, Unterseen, Wilderswil, Gsteigwiler und Saxeten
b) selbständig erwerbstätige Personen mit Geschäftsbetrieb oder Betriebsstätte in den unter a) aufgeführten Gemeinden
c) Vermieterinnen und Vermieter von Ferienwohnungen, Zimmern und Chalets, die an Personen ohne Wohnsitz in einer der genannten Gemeinden vermietet werden (Parahotellerie)
Die Tourismusförderungsabgabe wird jährlich durch die Tourismus-Organisation Interlaken in Rechnung gestellt. Weitere Informationen finden sich in den TFA-Reglementen und Verordnungen der Gemeinden: