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title: "Informationen für Beherbergende | interlaken.swiss"
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description: "Nützliche Informationen für Hotels, Hostels, Campings und Vermieter:innen von Ferienwohnungen. Als Gastgeber:in gilt es, eine Vielzahl an Vorschriften und Regelungen zu befolgen."
language: "de"
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Informationen für Beherbergende
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Nützliche Informationen für Hotels, Hostels, Campings und Vermieter:innen von Ferienwohnungen
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**Als Gastgeber:in einer Unterkunft in den Gemeinden Interlaken, Matten bei Interlaken, Unterseen, Wilderswil, Gsteigwiler und Saxeten (IMU WGS) gilt es, eine Vielzahl an Vorschriften und Regelungen zu befolgen. Nachfolgend sind die wichtigsten Punkte für eine reibungslose Zusammenarbeit zusammengefasst.**

 

**Registrierungspflicht**

Beherbergende in den Gemeinden Interlaken, Matten bei Interlaken, Unterseen, Wilderswil, Gsteigwiler und Saxeten sind verpflichtet, sich bei der Tourismus-Organisation Interlaken zu registrieren. Neue Hotels, Hostels und Campings wenden sich dazu per E-Mail an .

Vermieter:innen von Ferienwohnungen (unabhängig über welche Buchungsplattform die Vermietung erfolgt) benötigen eine Bewilligung der jeweiligen Standortgemeinde der Ferienwohnung. Nach Erhalt der Bewilligung der zuständigen Gemeindeverwaltung ist das Datenblatt für Neuanmeldungen von Unterkünften vollständig ausgefüllt bei der Tourismus-Organisation Interlaken einzureichen.

Die Registrierungspflicht gilt auch für Eigentümer:innen oder Dauermieter:innen einer Wohnung, welche nur zum Eigenbedarf für sich und Angehörige als Ferienwohnung genutzt wird. Zur Registrierung ist die Anmeldung für Pauschalkurtaxen für Eigentümer:innen oder die Anmeldung für Pauschalkurtaxen für Dauermieter:innen vollständig ausgefüllt bei der Tourismus-Organisation Interlaken einzureichen.

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**Tourismusabgaben**

- Kurtaxe 
    
    Die Kurtaxe wird basierend auf den Kurtaxenreglementen und -verordnungen der Gemeinden erhoben. Die Tourismus-Organisation Interlaken wurde von vorgenannten Gemeinden mit dem Bezug und der Kontrolle der Kurtaxe beauftragt.
    
    Kurtaxenpflichtig ist jede Person, welche ohne steuerrechtlichen Wohnsitz in den vorgenannten Gemeinden übernachtet. Grundeigentum im Sinne von Artikel 655 ZGB befreit nicht von der Kurtaxenpflicht.
    
    Beherbergende sind laut Reglement für den Bezug der Kurtaxe beim Gast verantwortlich und haften dafür solidarisch. Zur Kontrolle der vollständigen und korrekten Abrechnung der Kurtaxen können Kurtaxen-Kontrollen durchgeführt werden.
- Kantonale Beherbergungsabgabe
    
    Das kantonale Tourismusentwicklungsgesetz (TEG) sieht für Übernachtungsgäste im Kanton Bern eine Beherbergungsabgabe pro Übernachtung vor. Abgabepflichtig sind (TEG, Art. 20):
    Alle Beherbergende von Hotels, Hostels, Jugendherbergen, Gruppenunterkünften, Pensionen, Ferien- und Erholungsheimen, Campingplätzen, Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Privatzimmern, Bed &amp; Breakfasts oder "Schlafen im Stroh" auf Bauernhöfen.
    
    Die Beherbergungsabgabe beträgt aktuell einen Franken pro Nacht und Person ab 16 Jahren. Das Inkasso der Beherbergungsabgabe erfolgt durch die Tourismus-Organisation Interlaken zusammen mit der Kurtaxe.
- Tourismusförderungsabgabe
    
    Per 1. Januar 2004 wurde in den Gemeinden Interlaken, Matten bei Interlaken, Unterseen, Wilderswil, Gsteigwiler und Saxeten (IMU WGS) die Tourismusförderungsabgabe (TFA) eingeführt.
    
    Der Abgabepflicht unterliegen gemäss Artikel 4 (IMU) bzw. Artikel 3 (WGS) des TFA-Reglements:
    a) juristische Personen mit Sitz oder Betriebsstätte in den Gemeinden Interlaken, Matten bei Interlaken, Unterseen, Wilderswil, Gsteigwiler und Saxeten
    b) selbständig erwerbstätige Personen mit Geschäftsbetrieb oder Betriebsstätte in den unter a) aufgeführten Gemeinden
    c) Vermieterinnen und Vermieter von Ferienwohnungen, Zimmern und Chalets, die an Personen ohne Wohnsitz in einer der genannten Gemeinden vermietet werden (Parahotellerie)
    
    Die Tourismusförderungsabgabe wird jährlich durch die Tourismus-Organisation Interlaken in Rechnung gestellt. Weitere Informationen finden sich in den TFA-Reglementen und Verordnungen der Gemeinden:

 

**Gästekarte** 
**Interlaken**

Mit der Entrichtung der Kurtaxe hat jeder Gast Anrecht auf die Gästekarte Interlaken. Damit profitieren die Gäste von vielen Vorteilen und Vergünstigungen in der ganzen Ferienregion. 
Sobald die Registrierung der Unterkunft bei der Tourismus-Organisation Interlaken erfolgt ist, erhalten alle Beherbergende Zugang zur Gästekarte Interlaken.

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**Verhaltenstipps für Gäste**

**Dos &amp; Don’ts in der Ferienregion Interlaken**

In der Ferienregion Interlaken sind Gäste aus aller Welt herzlich willkommen. Für die Schaffung eines angenehmen Miteinanders von Gast und Gastgeber:in empfiehlt Interlaken Tourismus allen Beherbergenden, ihren Gästen bereits bei der Buchung den Link zu den Verhaltenstipps zuzustellen. Damit können sich die Gäste optimal auf ihre Ferien vorbereiten und finden spannende Empfehlungen, Schweizer Gepflogenheiten und Verhaltensweisen.

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**Direkt­reservations-System**

Die Tourismus-Organisation Interlaken verfügt über ein Direktreservations-System für Unterkünfte.

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